Häufige Fragen
FAQ
Gold kann physisches, aber auch virtuelles Gold (Papiergold) sein. Bei physischem Gold investieren Sie direkt in das Metall um dessen physische Verwahrung Sie sich anschließend kümmern müssen. Sie können Ihr Edelmetall z.B. bei sich zu Hause, in einem Schließfach Ihrer Hausbank oder einem Edelmetalldepot lagern.
Eine generelle Obergrenze gibt es nicht. Aber für den anonymen Goldkauf in bar gilt in Deutschland seit 2020 eine Obergrenze von 1.999,99 Euro. Ab 2.000 Euro sind Händler verpflichtet, die Identität der Käuferin oder des Käufers festzustellen.
Nein. Auf Ihren Namen wird ein personifiziertes Edelmetalldepot angelegt. Das ist mit einer Kontoeröffnung zu vergleichen. Nach dem Kauf der Edelmetalle haben Sie die Wahl, ob Sie sich Ihr Gold nach Hause schicken- oder in einem Hochsicherheitslager einlagern lassen. Auch für diesen Vorgang ist die Erfassung Ihrer Personalien erforderlich.
Gold und Silber werden häufig in „Unzen“ (Abkürzung: „oz.“) oder Kilo bzw. Gramm angegeben. Eine Feinunze Gold entspricht 31,1034768 Gramm. Wenn bei einer Goldmünze davon die Rede ist, dass diese 1 Unze Gold enthält, so bedeutet dies in der Praxis, dass in der Goldmünze mindestens 31,10 Gramm Feingold, d.h. reines Gold enthalten sein muss.
Stückelung:
Beim Kauf von Goldbarren können sie zwischen zahlreichen Gewichtungen zwischen 1 g und 1000 g wählen.
Goldmünzen können in einer Gewichtung von 1 oz, ½ oz oder ¼ oz in den Prägungen „Krügerrand“, „Maple Leaf“ und „Wiener Philharmoniker“ erworben werden. Der Versand von Goldmünzen zu Ihnen nach Hause ist bereits ab 1 oz möglich.
Silbermünzen werden ausschließlich in der Prägung „Arche Noah“ mit einer Gewichtung von 1 oz angeboten. Ab einem Bestand von 40 oz können Sie sich Ihre Silbermünzen nach Hause schicken lassen. Die in Deutschland anfallende Differenzsteuer von 7% ist im Kaufpreis der Münzen bereits enthalten.
Silberbarren werden ausschließlich in einem Zollfreilager in der Schweiz gelagert. Da in der Schweiz auf den Besitz von Silber keine Mehrwertsteuer anfällt, profitieren Sie auf diese Weise von einem MwSt. freien Investment. Silberbarren sind nicht für den Versand zu Ihnen nach Hause vorgesehen. Wenn Sie Ihre Silberbarren wieder verkaufen möchten, ist dies sehr leicht möglich. Den Verkaufserlös wird man Ihnen auf Ihr Girokonto überweisen.
Solange sich Ihr Edelmetall noch im Depot befindet, können Sie es jederzeit zu den dann gültigen Verkaufskonditionen in Geld zurücktauschen. Ihr Guthaben wird Ihnen anschließend auf Ihr Girokonto überwiesen.
Ja. Solange sich das Edelmetall noch im Depot befindet, können Sie Goldmünzen oder Goldbarren z.B. in Silbermünzen umtauschen lassen. Hierzu wird Ihr Goldbestand (oder ein Teil davon) zu den dann gültigen Verkaufskonditionen verkauft und anschließend für den Verkaufserlös Silbermünzen gekauft. Diese können Sie dann im Depot belassen – oder sich nach Hause schicken lassen.
In Deutschland sind Anlagemünzen und Barren aus Gold mehrwertsteuerfrei
Silberbarren werden regulär mit 19% MwSt. besteuert
Silbermünzen werden mit 19% MwSt. oder differenzbesteuert (7%) verkauft
Gewinne beim Verkauf von Feingold oder Feinsilber sind – nach 1 Jahr Haltedauer – steuerfrei
Kaufgebühr
Beim Kauf von Edelmetallen fällt eine einmalige Kaufgebühr in Höhe von 5% der Kaufsumme an.
Beim Einmalkauf ist diese zuzüglich zum Kaufpreis der Edelmetalle in einer Summe zu überweisen.
Beim Sparplan kann die Kaufgebühr mit den ersten Monatsraten verrechnet werden (50% Edelmetallkauf / 50% Tilgung der Kaufgebühr)
Liefergebühr
Wenn Sie sich Ihr Edelmetall nach Hause schicken lassen, fällt eine Liefergebühr gemäß der dann gültigen Preisliste an. Die Preisliste können Sie von unserer Seite herunterladen.
Lagergebühr pro Jahr
Für die Einlagerung, Versicherung, Verwaltung und Bewachung Ihres Edelmetallbestandes wird eine Lagergebühr in unterschiedlichen Prozentsätzen vom Lagerwert erhoben. Diese finden Sie ebenfalls auf der Preisliste.